🇩🇪 Bewerberhinweise
Offenes Verfahren AOK SAN 2025-0028 Bereitstellung und Betrieb einer digitalen Plattform zur teledermatologischen Konsultation
Vergabeverfahren
AOK SAN 2025-0028: Gegenstand des Vertrages ist die Bereitstellung und der Betrieb einer digitalen Plattform zur teledermatologischen Konsultation, um den Versicherten der Auftraggeberin eine schnelle, orts- und zeitunabhängige fachärztliche Beurteilung von Hautproblemen durch vertragsärztlich tätige Fachärzte für Haut- und Geschlechtskrankheiten (im Folgenden „Facharzt" oder „Dermatologe" genannt) zu ermöglichen.
Bedingungen für das Vergabeverfahren
Gegenstand der Ausschreibung
1.1. Für die zu vergebende Leistung werden keine Lose gebildet.
1.2. Wenn im Folgenden von Bietern die Rede ist, sind Bietergemeinschaften ebenfalls gemeint, es sei denn, Unterschiede zwischen Bietern und Bietergemeinschaften werden ausdrücklich angesprochen.
1.3. Soweit im Rahmen der Vergabeunterlagen personenbezogene Bezeichnungen im Maskulinum erfolgen, wird diese Form der besseren Lesbarkeit halber verallgemeinernd und wertungsfrei verwendet und bezieht sich auf beide Geschlechter (Generisches Maskulinum). Darüber hinaus wird der vereinfachten Lesbarkeit halber bei Erklärungen des Bieters davon ausgegangen, dass in der Form einer Personenmehrheit („Wir bieten…") auch Einzelunternehmer erfasst werden.
Rahmenbedingungen der Ausschreibung
Auftraggeberin/Ansprechpartner
Die AOK Sachsen-Anhalt führt das Vergabeverfahren durch.
Anschrift:
AOK Sachsen-Anhalt
0.7.5 FB Justiziariat/ Vergabestelle
Lüneburger Str. 4
39106 Magdeburg
Ansprechpartnerin während des Vergabeverfahrens:
- Name: Frau Katja Wartenberg
- Tel.: 0391 2878-45327
- Fax: 0391 2878-845327
- E-Mail: katja.wartenberg@san.aok.de
Hinweis: Auskünfte und Antworten anderer Stellen sowie Auskünfte und Antworten, die außerhalb des dafür vorgesehen Verfahrens (III.2.2) gegeben werden, sind nicht verbindlich.
Vertraulichkeit, Datenschutz
2.1 Grundsätzlich gilt, dass Bieterinnen und Bieter keine besonderen Kategorien personenbezogener Daten nach Art. 9 der Europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) zur Verfügung stellen sollen, da die vorliegenden Zwecke nicht erforderlich sind. Zur gesetzlich vorgeschriebenen Dokumentation der Verfahren nach § 6 Abs. 2 der Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) bzw. § 8 Abs. 4 der Vergabeverordnung (VgV) werden jedoch auch diese Angebote streng unter Verschluss für drei Jahre ab Erteilung des Zuschlags aufbewahrt und dann mit einer Umsetzungsfrist von einem Monat gelöscht bzw. vernichtet.
2.2 Grundsätzlich gilt ferner, dass Bieterinnen und Bieter dafür Sorge zu tragen und sicher zu stellen haben, dass die von ihnen in Angeboten übermittelten personenbezogenen Daten für die Zwecke der Durchführung des Vergabeverfahrens, der Verfahrensdokumentation sowie der eventuellen Auftragsausführung und daraus resultierender Aufbewahrungspflichten vom Auftraggeber vollumfänglich genutzt werden können. Zur Bestätigung ist die bestätigte „Erklärung zum Datenschutz im Vergabeverfahren" als Teil 6 der „Eigenerklärung Gesamt" mit dem Angebot einzureichen.
Kategorien personenbezogener Daten
Zulässige Kategorien personenbezogener Daten (Namen, Adressdaten, Lebensläufe etc.), die der Auftraggeberin im Rahmen des Vergabeverfahrens zur Verfügung gestellt werden, werden zu folgenden Zwecken verarbeitet:
a) Erster Zweck: Durchführung des Vergabeverfahrens
- Umfasst Kommunikation im Verfahren, Eignungsprüfung sowie Angebotswertung
- Rechtsgrundlage: Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO (Erforderlichkeit zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen)
- Aufbewahrung: Drei Jahre ab Erteilung des Zuschlags, dann Löschung mit einer Umsetzungsfrist von einem Monat
b) Zweiter Zweck: Optionale Speicherung für künftige Verfahren
- Speicherung des Angebots für maximal 10 Jahre
- Verwendung bei künftigen Verhandlungsvergabeverfahren oder Direktvergaben
- Rechtsgrundlage: Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO (Einwilligung)
- Zustimmung: Erfolgt über „Erklärung zum Datenschutz im Vergabeverfahren" (Teil 6 der „Eigenerklärung Gesamt")
- Kann jederzeit widerrufen werden
c) Dritter Zweck: Begleitung der Auftragsausführung (bei erfolgreichem Angebot)
- Rechtsgrundlage: Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO (Erforderlichkeit zur Erfüllung eines Vertrags)
- Löschung: Mit einem Monat Umsetzungsfrist nach Ablauf der Vertragslaufzeit
2.3 Alle von der Datenverarbeitung Betroffenen genießen folgende Rechte:
- Recht auf Auskunft (Art. 15 DSGVO)
- Recht auf Berichtigung (Art. 16 DSGVO)
- Recht auf Löschung (Art. 17 DSGVO)
- Recht auf Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO)
- Widerspruchsrecht gegen die Verarbeitung (Art. 13 Abs. 2 lit. c DSGVO)
- Recht auf Datenübertragbarkeit (Art. 20 DSGVO)
Kontakt zur Geltendmachung der Rechte:
AOK Sachsen-Anhalt
Lüneburger Straße 4
39106 Magdeburg
Telefon: 0800/226 57 26
E-Mail: Datenschutz@san.aok.de
Web: www.san.aok.de
Datenschutzbeauftragter:
AOK Sachsen-Anhalt
Beauftragter für den Datenschutz
39084 Magdeburg
Telefon: 0800/226 57 26
E-Mail: Datenschutz@san.aok.de
Zuständige Aufsichtsbehörde:
Landesbeauftragter für den Datenschutz Sachsen-Anhalt
Postfach 19 47
39009 Magdeburg
Verfahren
Verfahrensart
Die Ausschreibung erfolgt im offenen Verfahren (§ 15 VgV).
Unklarheiten in den Vergabeunterlagen, Anfragen
Prüfung der Vergabeunterlagen
Die interessierten Unternehmer werden aufgefordert, die Vergabeunterlagen anhand des folgenden Inhaltsverzeichnisses unverzüglich nach Erhalt auf Vollständigkeit und auf etwaige Unklarheiten zu überprüfen. Bestehen nach Auffassung eines Unternehmens Widersprüche oder Unklarheiten in den Unterlagen, sind derartige Hinweise sowie alle sonstigen Fragen der Vergabestelle ausschließlich über den Kommunikationsbereich der E-Vergabelösung unverzüglich mitzuteilen.
Hierzu ist die kostenlose Registrierung des Unternehmens auf www.dtvp.de erforderlich.
Wichtig: Auf die Frist zur Übermittlung von Fragen zum Verfahren gemäß Ziffer 4 sowie auf die gesetzliche Rügeobliegenheit des § 160 Abs. 3 GWB wird ausdrücklich hingewiesen.
Inhaltsverzeichnis der Vergabeunterlagen:
- Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes
- Bewerberhinweise
- Hauptvertrag
- Anlage A - Leistungsbeschreibung
- Anlage B - Anforderungen an den Prozessablauf der Patienten Journey
- Anlage C - Teilnehmende Leistungserbringer
- Anlage D - Preisblatt
- Anlage E - Ansprechpartner und Datenannahmestellen
- Anlage F1 - Teilnahmeerklärung der Versicherten und Einverständnis zur Datenvereinbarung inkl. Versicherteninformation (elektronische Version)
- Anlage F2 - Vertragsinformation (Information zum Versorgungsangebot)
- Anlage 1 - Bewertungsmatrix
- Anlage 2 - Formblatt A – Kriterien Teledermatologie
- Anlage 3 - Formblatt B – Kriterien Teledermatologie
- Formular - Eigenerklärung Gesamt
- Formular - Erklärung Nachunternehmer sowie die Verpflichtungserklärung
- Formular - Erklärung der Mitglieder bei Bietergemeinschaft
Verfahren für Fragen und Hinweise
Fragen und Hinweise zu den Vergabeunterlagen und zum Gegenstand des Auftrags sind von Rügen deutlich zu trennen. Fragen, Hinweise und Rügen sind auf elektronischem Wege mittels der Bieterkommunikation über das Vergabeportal dtvp.de an die Vergabestelle der AOK Sachsen-Anhalt zu richten.
Wichtige Regelungen:
- Sie sind in deutscher Sprache zu formulieren
- Rechtzeitig gestellte Fragen werden bis spätestens 6 Tage vor Ablauf der Angebotsfrist beantwortet
- Die Identität des Fragestellers wird dabei nicht offenbart
- Die Auftraggeberin behält sich vor, Fragen so umzuformulieren, dass die Identität des Fragenstellers nicht erkennbar wird
- Telefonische Anfragen werden aus Gründen der Gleichbehandlung nicht beantwortet
Für registrierte Unternehmen: Automatische Information über neue Nachrichten der Vergabestelle (z.B. Bewerberfragen/Antworten/Nachinformationen).
Für nicht registrierte Unternehmen: Eigenverantwortliche Verfolgung der Kommunikation über Frage-/Antwortlisten im Kommunikationsbereich der jeweiligen Ausschreibung. Regelmäßige Information und eigenständiges Herunterladen erforderlich (§ 20 Abs. 3 VgV).
Hinweise zum Abschluss des Vertrags
Der Vertrag und alle weiteren Angebotsbestandteile müssen der Textform gemäß § 126b BGB entsprechen.
Anforderungen:
- Vertrag und alle Anlagen vollständig ausfüllen
- Ausdrucken und - soweit vorgesehen - mit Unterschrift und Firmenstempel versehen
- Anschließend einscannen und über www.dtvp.de übersenden
ODER
- Dokumente elektronisch ausfüllen, signieren und übermitteln
Auf Ziffer 5 wird verwiesen.
Angebotsfrist/Termine
Die Angebote müssen elektronisch bis zum 24.10.2025 um 10:00 Uhr (Angebotsfrist) über das E-Vergabeportal „DTVP" bei der Vergabestelle der AOK Sachsen-Anhalt eingehen.
Verspätete Angebote: Werden ausgeschlossen, es sei denn, der verspätete Eingang ist durch Umstände verursacht worden, die nicht vom Bieter zu vertreten sind.
Wichtige Termine
Termin | Datum/Zeit |
---|---|
Ende der Frist zur Übermittlung von Fragen zum Verfahren | 15.10.2025 |
Ende der Auskunftserteilung | 16.10.2025 |
Ende der Angebotsfrist | 24.10.2025, 10:00 Uhr |
Vorinformation nach § 134 GWB bis spätestens | 07.11.2025 |
Ende der Bindefrist | 31.12.2025 |
Vertragsbeginn | 01.01.2026 |
Form und Bestandteile der Angebote
Sprache
Das Angebot ist in deutscher Sprache abzufassen.
Vordrucke und Übermittlungsweg
Für das Angebot sind die von der Auftraggeberin übersandten Vordrucke zu verwenden.
Unzulässige Übermittlungswege:
- ❌ Telefax
- ❌ Fernschreiben
Zulässiger Übermittlungsweg:
- ✅ Elektronisch über das E-Vergabeportal „dtvp"
Ebenso unzulässig und unbeachtlich ist eine Rücknahme oder Änderung eines Angebots per Telefax, E-Mail oder Fernschreiben.
Registrierung für elektronische Angebotsabgabe
Für die Abgabe der elektronischen Angebote müssen sich die Bieter auf www.dtvp.de registrieren (kostenfrei).
Wichtig: An die bei der Registrierung des Unternehmens hinterlegte E-Mail-Adresse erfolgt die gesamte Kommunikation des Vergabeverfahrens.
Support: cosinex GmbH, Tel.: 0234/29879611
Technische Anforderungen
Für die Angebotsabgabe werden folgende Datenverarbeitungswerkzeuge benötigt:
- Computer
- Internetverbindung
- Aktueller Internetbrowser
- Ggf. Drucker & Scanner
Bietertool und Java
Die Abgabe elektronischer Angebote erfolgt über die Installationen des Vergabemarktplatzes mit dem so genannten Bietertool.
Erforderliches Programm: „Java SE Runtime Environment"
Download und weitere Informationen: https://support.cosinex.de/unternehmen/display/company/Informationen
Anlagen und Dateiformate
Alle Anlagen sind:
- Vollständig auszufüllen
- Auszudrucken und - soweit vorgesehen - zu unterzeichnen
- Anschließend eingescannt über www.dtvp.de mit weiteren Angebotsunterlagen einzureichen
- ODER zu signieren
Wichtig zu Dateiformaten:
- Word- und/oder Excel-Dokumente dienen lediglich als Ausfüllhilfe
- Diese Formate sind NICHT Bestandteil des Angebotes
- Alle Angebotsbestandteile müssen nachträglich nicht veränderbar sein
- Erforderliches Format: PDF-Dokument
Dateinamen
Dateinamen sowie Unterordner sollten:
- Sich am Original orientieren
- Keine Umlaute enthalten
- Keine Sonderzeichen enthalten
Rücknahme oder Austausch des Angebots
Der Bieter kann sein elektronisches Angebot nur bis zum Ablauf der Angebotsfrist und im Rahmen der E-Vergabe Lösung zurückziehen oder austauschen.
Nicht möglich: Rücknahme oder Änderung per Telefax, E-Mail oder in Schriftform per Post.
Mehrere Hauptangebote
Gibt der Bieter zwei oder mehrere Hauptangebote zu unterschiedlichen Zeiten ab, so wird das zuletzt eingereichte Angebot gewertet.
Liste der mit dem Angebot einzureichenden Unterlagen
Das Angebot muss vollständig und gemäß den Vorgaben unterzeichnet sein sowie alle geforderten Nachweise, Erklärungen und Bescheinigungen gemäß der Bekanntmachung und den Vergabeunterlagen enthalten.
Erforderliche Unterlagen:
-
☑ Unterzeichneter/signierter Vertrag
-
☑ Vollständig ausgefülltes und unterzeichnetes/signiertes Preisblatt (Anlage D)
-
☑ Vollständig ausgefülltes und unterzeichnetes/signiertes Formblatt A-Kriterien (Anlage 2)
- Nebst den darin geforderten Nachweisen/Dokumenten
-
☑ Vollständig ausgefülltes und unterzeichnetes/signiertes Formblatt B-Kriterien (Anlage 3)
- Inklusive der dort geforderten Konzepte
-
☑ Unterzeichnete/signierte „Eigenerklärung Gesamt"
-
☑ Vordruck „Erklärung Nachunternehmer" zzgl. etwaiger Anlagen
- Nur einzureichen, wenn Nachunternehmereinsatz bejaht
- Dann zusätzlich: „Verpflichtungserklärung des Nachunternehmers" zur Zugriffs- und Leistungsfähigkeit
-
☑ Vordruck „Erklärung Bietergemeinschaft"
- Nur einzureichen, wenn das Angebot von einer Bietergemeinschaft abgegeben wird
-
☑ Angaben zur Unternehmensform – Rechtspersönlichkeit mit entsprechendem Nachweis:
- Aktueller Handelsregisterauszug (wenn im Handelsregister eingetragen)
- Erstelldatum nicht vor dem 01.07.2025
- Bei Nichtvorhandensein: Gleichwertiger Nachweis mit folgenden Angaben:
- Bezeichnung und Rechtsform der Gesellschaft
- Tätigkeitsbereiche
- Anschrift des Firmenhauptsitzes
- Eventueller weiterer Betriebsstätten
- Aktueller Handelsregisterauszug (wenn im Handelsregister eingetragen)
Allgemeine Hinweise
Nutzung der Vergabeunterlagen
Die Vergabeunterlagen dürfen nur zur Erstellung eines Angebotes und ggf. zur Erfüllung des Auftrages verwendet werden.
Untersagt:
- Jede Nutzung für andere Zwecke
- Veröffentlichung (auch auszugsweise) ohne ausdrückliche schriftliche Genehmigung der Auftraggeberin
Bei Nichtabgabe eines Angebots: Vergabeunterlagen in eigener Zuständigkeit zu vernichten.
Nachforderung von Unterlagen
Der Auftraggeber kann Bewerber oder Bieter auffordern:
- Fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren
- Fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen
Ausgeschlossen: Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen.
Ausnahme: Preisangaben bei unwesentlichen Einzelpositionen (§ 56 Abs. 2-3 VgV), wenn:
- Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern
- Wertungsreihenfolge und Wettbewerb nicht beeinträchtigt werden
Unzulässigkeit von Änderungen
Änderungen oder Ergänzungen an den Vergabeunterlagen sind unzulässig und führen zwingend zum Ausschluss des Angebotes.
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Die Beifügung, Darstellung oder der Hinweis auf eigene Allgemeine Geschäftsbedingungen wird als Abänderung der Vergabeunterlagen gewertet und führt zum Ausschluss des jeweiligen Angebotes.
Ausnahme: Der Bieter erklärt gesondert, sie nicht zum Gegenstand seines Angebots zu machen.
Weitere Hinweise
- Beigefügte Unterlagen/Prospekte o. ä. dürfen keine dem Angebot widersprechenden Angaben enthalten
- Änderungen des Bieters an seinen Eintragungen und Streichungen müssen zweifelsfrei sein
Preisangaben
Der Angebotspreis ist anzugeben:
- In Euro
- Bruchteile in vollen Cent
- Mit zwei Stellen nach dem Komma
- Brutto (mit Mehrwertsteuer)
Vergütung für die Bearbeitung der Angebote
Für die Erstellung des Angebotes wird keine Vergütung und keine Kostenerstattung gewährt.
Nebenangebote
Nebenangebote sind nicht zugelassen.
Bietergemeinschaften
Zulassung und Anforderungen
Bietergemeinschaften sind zugelassen, soweit ihre Bildung durch die jeweiligen Mitglieder im Einzelfall rechtmäßig ist.
Anforderungen:
- Bietergemeinschaften haften gesamtschuldnerisch für die Erfüllung der vertraglichen Pflichten
- In den Angeboten sind sämtliche Mitglieder der Bietergemeinschaft zu benennen
- Ein Mitglied ist als bevollmächtigter Vertreter zu bezeichnen für:
- Das Vergabeverfahren
- Den Abschluss des Vertrages
- Die Durchführung des Vertrages
- Jedes Mitglied muss alle Voraussetzungen erfüllen und alle erforderlichen Unterlagen einreichen
Mehrfachbeteiligung
Bieter, die sich sowohl als Einzelbieter als auch als Mitglied einer Bietergemeinschaft bewerben wollen, müssen bereits mit Angebotsabgabe nachvollziehbar darlegen und nachweisen:
Erstens: Dass sie beide Angebote in Unkenntnis der wesentlichen Inhalte und der Kalkulationsgrundlagen des jeweils anderen Angebotes erstellt haben (völlig unabhängig voneinander).
Zweitens: Dass die wesentlichen Inhalte und Kalkulationsgrundlagen ihres als Einzelbieter abgegebenen eigenen Angebotes nicht den übrigen Mitgliedern der Bietergemeinschaft bekannt waren.
Bei fehlendem oder unzureichendem Nachweis:
- Vermutung der Verletzung des Geheimwettbewerbs
- Ausschluss beider Angebote (sowohl Einzelangebot als auch Angebot der Bietergemeinschaft)
Nachunternehmer
a) Einschaltung von Nachunternehmen
Die Einschaltung von Nachunternehmen ist zulässig.
Anforderungen bei geplanter Einschaltung:
- Angabe von Art und Umfang der durch Nachunternehmer auszuführenden Leistungen
- Benennung der vorgesehenen Nachunternehmer
- Beschreibung der Teilleistungen im Formblatt „Nachunternehmerverzeichnis"
Als Nachunternehmer zu benennen: Nur wer unmittelbar mit der Erbringung von Leistungen für die Auftraggeberin beauftragt wird.
Nicht gesondert aufzuführen: Nachunternehmer, die der Bieter zur Ausübung seines Geschäftsbetriebs üblicherweise und unabhängig von seiner Leistung für die Auftraggeberin benötigt.
Zustimmung nicht erforderlich bei:
- Unwesentlichen Teilleistungen (z.B. Post- und Versandleistungen)
- Teilleistungen, auf die der Betrieb des Auftragnehmers nicht eingerichtet ist (§ 4 Nr. 4 VOL/B)
b) Nachweis der Leistungsfähigkeit durch Nachunternehmer
Soweit der Bieter zum Nachweis seiner eigenen Leistungsfähigkeit auf Nachunternehmer verweist:
Grundsätzlich:
- Nachunternehmer sind bereits in der Nachunternehmererklärung zu benennen
- Der Bieter muss mit dem Angebot belegen, dass er auf die erforderlichen Mittel der Nachunternehmer im Zeitpunkt der Auftragserfüllung tatsächlich zugreifen kann
- Gilt auch für Konzernverbundene Unternehmen
- Nachweis: Durch Vorlage einer Verpflichtungserklärung des Nachunternehmers (§ 47 Abs. 1, S. 1 VgV)
- Unwiderrufliche Verpflichtung, dem Bieter die erforderlichen Mittel zur Verfügung zu stellen
- Falls der Bieter Vertragspartner der Auftraggeberin wird
- Beiliegendes Formular verwenden
Ausnahme: Falls der Bieter zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist noch keine Nachunternehmer benennen und/oder den Nachweis der tatsächlichen Zugriffsmöglichkeit noch nicht vorlegen kann:
- Genügt Angabe der Absicht im Angebot
- Benennung und Nachweis müssen rechtzeitig vor Zuschlagserteilung erfolgen
- Auftraggeberin wird für die Zuschlagserteilung in Betracht kommende Bieter zur Benennung und zum Nachweis auffordern und Frist setzen
Bei fehlender oder nicht fristgemäßer Benennung/Nachweis:
- Ausschluss aus dem Vergabeverfahren
Besonderheit bei zwingender Nachunternehmereinbeziehung:
Sollte ein Bieter die Geeignetheit für den ausgeschriebenen Auftrag nur dadurch erlangen, dass er einen Nachunternehmer einbezieht, muss er bereits bei Angebotsabgabe:
- Den Nachunternehmer zwingend benennen
- Seine Verfügung über dessen Ressourcen nachweisen
- Dessen Eignung nachweisen
14. Wettbewerbsbeschränkende Absprachen
Wettbewerbsbeschränkende Absprachen in Bezug auf die Vergabe sind unzulässig und führen zum Angebotsausschluss.
Zur Bekämpfung der Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs hat der Bieter auf Verlangen Auskünfte darüber zu geben:
- Ob und auf welche Art der Bieter wirtschaftlich und rechtlich mit Unternehmen verbunden ist
- Dies gilt insbesondere für Bietergemeinschaften
15. Öffnung der Angebote
Die Öffnung der Angebote findet nach Ablauf der Angebotsfrist unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt.
Eine Teilnahme der Bieter bei der Öffnung der Angebote ist nicht zugelassen.
16. Mitteilung über nicht berücksichtigte Angebote und Aufhebung
16.1 Eine Information der Bieter bei Nichtberücksichtigung ihrer Angebote erfolgt nach Maßgabe von § 134 GWB.
16.2 Eine etwaige Aufhebung des Vergabeverfahrens (ganz oder teilweise) wird den Bietern mitgeteilt.
17. Zuschlagskriterien / Wertung
Allgemeines
17.1 Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt, d.h. dasjenige, das das beste Preis-Leistungs-Verhältnis aufweist.
Ausschlusskriterien
17.2 Die Auftraggeberin prüft die Angebote mit Blick auf die gesetzlich vorgesehenen Ausschlussgründe nach:
- §§ 123, 124 GWB
- § 57 VgV
Wirtschaftlichkeit der Angebote
17.3 Bewertungsmethodik
Die Wirtschaftlichkeit der Angebote wird anhand der nachfolgend dargestellten Bewertungsmethode ermittelt:
Zuschlagskriterium | Bewertungsbasis | Max. erreichbare Punkte |
---|---|---|
Qualität | Formblatt B – Kriterien nebst geforderten Konzepten | 70 |
Preis | Angebotspreis gemäß Preisblatt (Anlage D) | 30 |
Summe | 100 |
Die Gesamtpunktzahl ergibt sich aus der Addition der Punkte des Preises (max. 30 Punkte) sowie der Punkte der Qualität/Leistung (max. 70 Punkte).
Auf die Bewertungsmatrix wird verwiesen.
Der Zuschlag wird auf das Angebot des Bieters mit der höchsten Gesamtpunktzahl erteilt.
18. Zuständige Vergabekammer
Das Verfahren zur Nachprüfung behaupteter Verstöße gegen das Vergabeverfahren richtet sich nach den Vorschriften der §§ 160 ff. GWB.
Die Vergabekammer prüft ihre Zuständigkeit und die Zulässigkeit des Nachprüfungsverfahrens von Amts wegen.
Für die Nachprüfung dieses Vergabeverfahrens ist zuständig:
Bundeskartellamt
Vergabekammer des Bundes
Kaiser-Friedrich-Straße 16
53113 Bonn
Deutschland (DE)
19. Mitteilung über vergebene Aufträge
Mit der Abgabe seines Angebots erklärt sich der Bieter damit einverstanden, dass:
- Die Auftraggeberin die einschlägigen Informationen beim Wettbewerbsregister abfordert
- Im Falle der Zuschlagserteilung unter den Voraussetzungen des § 39 VgV:
- Die Auftraggeberin dem Amt für Veröffentlichungen der EU Mitteilung über die Auftragsvergabe macht
- Die Anforderungen der VergStatVO umgesetzt werden
Sofern Gründe geltend gemacht werden, die gegen eine Bekanntmachung sprechen, entscheidet die Auftraggeberin hierüber nach pflichtgemäßem Ermessen.
Ende der Bewerberhinweise